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   BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80   

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https://dejure.org/1980,3784
BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80 (https://dejure.org/1980,3784)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1980 - 6 ER 215.80 (https://dejure.org/1980,3784)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1980 - 6 ER 215.80 (https://dejure.org/1980,3784)
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  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80
    Darin werden die rechtlichen Abgrenzungskriterien zwischen "normalen" Kriegssituationen und "qualifizierten" Notwehr- und Nothilfesituationen eingehend umschrieben (vgl. BVerwGE 44, 313 und Beschluß vom 21. Februar 1979 - BVerwG 6 B 96.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80
    Es mag sein, daß sich das Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit seiner Würdigung der Erklärungen des Klägers über seine Bereitschaft zur Tötung in besonders gelagerten Beispielsfällen (Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944, Mitwirkung bei der Rettung von Einwohnern eines im Kriege vom Angreifer besetzten Dorfes) auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts berufen hat, die nur zum Teil einschlägig waren; die in BVerwGE 37, 69 (70 f.) [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 19/69] erörterte Bereitschaft eines Wehrpflichtigen zum bewaffneten Widerstand gegen die "herrschenden gesellschaftlichen Kräfte der Bundesrepublik" ist von anderen moralischen Grundsätzen und Wertungen getragen als die vom Kläger hier für möglich gehaltene Bereitschaft, an bewaffneten Aktionen zur Rettung von Einwohnern eines besetzten Dorfes teilzunehmen.
  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92) entschieden, daß die vorgestellte Bereitschaft des Wehrpflichtigen zu einem Tyrannenmord nur unter besonderen Umständen die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht ausschließt.
  • BVerwG, 21.02.1979 - 6 B 96.78

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Abgrenzung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80
    Darin werden die rechtlichen Abgrenzungskriterien zwischen "normalen" Kriegssituationen und "qualifizierten" Notwehr- und Nothilfesituationen eingehend umschrieben (vgl. BVerwGE 44, 313 und Beschluß vom 21. Februar 1979 - BVerwG 6 B 96.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80
    Im übrigen könnte nur im Rahmen der Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und des Verhaltens des Klägers abschließend beurteilt werden, ob eine durch eine Tötungshandlung in Ausnahmesituationen der von Verwaltungsgericht angesprochenen Art ausgelöste Gewissensbelastung zu der für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wesentlichen Gewissensentscheidung geführt hat (vgl. Beschluß vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 -).
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